Wir bieten PatientInnen eine optimale Versorgung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik in enger Abstimmung mit dem Hauszahnarzt: zum Endodontologen und wieder zurück.
Zähne ein Leben lang zu erhalten ist nicht immer einfach – besonders wenn sie entzündet sind. Dennoch sind die eigenen Zähne in den allermeisten Fällen besser als jeder noch so gute Ersatz. Eine Zahnwurzelbehandlung kann das mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichen.
Die Behandlung von speziellen Fällen erfordert eine Spezialausbildung, viel Erfahrung sowie besondere technische Hilfsmittel. Heutzutage kann durch aufwendige Behandlungstechniken unter Einsatz z.B. eines Operationsmikroskops, elektrometrischer Längenbestimmung der Zahnwurzellänge und einer ultraschallunterstützten Desinfektion die Erfolgsraten von Wurzelkanalbehandlungen deutlich erhöht werden. Das Operationsmikroskop mit seiner starken Vergrößerung und Ausleuchtung stellt hier den wohl wichtigsten Erfolgsfaktor dar und macht eine Behandlung oft überhaupt erst möglich.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach dem Zeitaufwand. Dieser wird vor Behandlungsbeginn anhand von individuellen Gegebenheiten (Entzündungsstadium, Zahnanatomie, Besonderheiten etc.) bestimmt. Eine so spezielle, individuelle und anspruchsvolle Behandlung ist allerdings im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht vorgesehen.
Vor Beginn der Behandlung wird daher in jedem Fall ein detaillierter und verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt.
Jeder Patient bekommt vor Behandlungsbeginn einen Beratungstermin zur Untersuchung des betroffenen Zahns. Hier wird der Zahn klinisch sowie röntgenologisch untersucht, um eine erste Einschätzung der Behandlungsmöglichkeiten und Prognose zu erhalten. Im Anschluss wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt.
Die Nachkontrollen sowie weitere zahnärztliche Maßnahmen übernimmt in der Regel Ihr Hauszahnarzt. Dieser erhält im Anschluss der Behandlung einen ausführlichen Bericht über den Behandlungsablauf sowie alle angefertigten Röntgenbilder.
Behandlungsrichtlinien (Auszug):
B Vertragszahnärztliche Behandlung III. Konservierende Behandlung
9. Zähne mit Erkrankungen oder traumatischen Schädigungen der Pulpa sowie Zähne mit nekrotischem Zahnmark können in der Regel durch endodontische Maßnahmen erhalten werden.
Die Wurzelkanalbehandlung von Molaren ist in der Regel angezeigt, wenn
– damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
– eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
– der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
9.1 Für alle endodontischen Maßnahmen gilt insbesondere:
a) Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sind.
b) Medikamentöse Einlagen sind unterstützende Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungserfolges; sie sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt.
c) Es sollen biologisch verträgliche, erprobte, dauerhafte, randständige und röntgenpositive Wurzelfüllmaterialien verwendet werden.
d) Die Wurzelkanalfüllung soll das Kanallumen vollständig ausfüllen.
e) Begleitende Röntgenuntersuchungen (diagnostische Aufnahmen, Messaufnahmen, Kontrollaufnahmen) sind unter Beachtung der Strahlenschutzbestimmungen abrechenbar.
9.4 Bei pulpentoten Zähnen mit im Röntgenbild diagnostizierter pathologischer Veränderung an der Wurzelspitze ist bei der Prognose kritisch zu überprüfen, ob der Versuch der Erhaltung des Zahnes durch konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung unternommen wird. Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikaler Veränderung sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt. Lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen ist die Revision in der Regel angezeigt, wenn damit
– eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
– eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
– der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
9.5 Bei kombinierten parodontalen und endodontischen Läsionen ist die Erhaltung der Zähne im Hinblick auf die parodontale und endodontische Prognose kritisch zu prüfen.
10. In der Regel ist die Entfernung eines Zahnes angezeigt, wenn er nach den in diesen Richtlinien beschriebenen Kriterien nicht erhaltungsfähig ist. Ein Zahn, der nach diesen Richtlinien nicht erhaltungswürdig ist, soll entfernt werden. Eine andere Behandlung von nicht erhaltungswürdigen Zähnen ist kein Bestandteil er vertragszahnärztlichen Versorgung.
Wie Sie sehen können ist die Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung bei gesetzlich Versicherten sehr eingeschränkt. Um über den Einzelfall entscheiden und über eventuelle Kosten aufklären zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin zu einem unverbindlichem Beratungsgespräch in unserer Praxis.
Unter folgendem Link erhalten Sie noch mehr Informationen rund um die Wurzelkanalbehandlung: www.erhaltedeinenzahn.de (externer Link)
Bei offenen Fragen können Sie gerne einen Termin zur Beratung in unserer Praxis vereinbaren.
Hier können Sie den Anamnesebogen bereits vor Ihrem Termin in der Praxis herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen.
Bitte bringen Sie das Formular dann zu Ihrem Termin mit in unsere Praxis.
Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie in dringenden Notfällen den Zahnärztlichen Notdienst unter 01805 986700.
Der Link www.zahnarzt-notdienst.de (externer Link) führt Sie direkt auf die Website des Zahnärztlichen Notdienstes.